Technische Verwaltung
Der bauliche und technische Zustand des Gemeinschaftseigentums wird von uns regelmäßig überwacht und dokumentiert. Bei der Instandhaltung oder anfallender Instandsetzung beraten wir die Wohnungseigentümer, holen in deren Auftrag Angebote und Kostenvoranschläge ein und führen die Verhandlungen zur Auftragsvergabe. Sollen bauliche Änderungen durchgeführt werden, erhält die Wohnungseigentümergemeinschaft dazu eine Stellungnahme von uns.
Wir beraten die Eigentümer bei Beschlussfassungen und hinsichtlich hinzugezogener Experten. Darüber hinaus übernehmen wir alle notwendigen technischen Verwaltungsabläufe wie beispielsweise die Überwachung und Instandhaltung der gesicherten Schließanlage inklusive einer Prüfung durch Sachverständige.
Durchführung der für die ordnungsmäßige
Instandhaltung und Instandsetzung
- Überwachung des baulichen und technischen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums durch periodische und aperiodische Begehungen
- Beratung der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Notwendigkeit der Vornahme von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Einholung von Kostenvoranschlägen und Angeboten
- Führen von Vertragsverhandlungen und Vergabe der Aufträge
- Überwachung der Arbeiten
- Abnahme der Arbeiten
- Rüge festgestellter Mängel im Rahmen der Arbeiten
- Technische Rechnungsprüfung
- Veranlassung der Tätigkeiten gem. lit. c) bis
- nur für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Veranlassung sofortiger Maßnahmen in dringenden Fällen
- Meldung von aufgetretenen Schäden am Gemeinschaftseigentum
- Organisation und regelmäßige Überwachung der Personen, die mit der Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten beauftragt sind
Durchführung baulicher Änderungen
- Stellungnahme zu beabsichtigen baulichen Veränderungen, wie zB. Umbau, Ausbau, Modernisierung
Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums und Verfolgung
- Beratung zum Inhalt zweckmäßiger Beschlussfassungen
- Beratung über die Hinzuziehung von Sonderfachleuten bei Bedarf
Sonstige technische Verwaltungsleistungen
- Bestellung von Schlüsseln und Schließzylindern aus der gesicherten Schließanlage
- Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein (TÜV)